Erben und Nachlass

Ist kein Testament vorhanden, oder haben Verstorbene ein privatschriftliches Testament hinterlassen, ist ein Erbschein erforderlich. Diesen stellt das für den letzten gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Nachlassgericht aus. In Niedersachsen sowie in den übrigen norddeutschen Bundesländern bestehen Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten. Der Antrag kann dort gestellt werden oder über einen Notar. Der Erbscheinsantrag erfordert regelmäßig eine aufwändige Vorbereitung.

Erbscheinsantrag

Gehören Grundstücke zum Nachlass, ist die Einschaltung eines Notars zwingend erforderlich. Grundsätzlich kann das Grundstück an Miterben oder an Dritte verkauft werden oder ein Erbe übernimmt dieses gegen Abfindung an die Übrigen.