Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist üblicherweise ein besonderes Rechtsgeschäft, das sorgfältig vorbereitet und durchgeführt sein will. Erhebliche Teile des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig ein bedeutender Vermögensgegenstand.
Folgende Aspekte regelt ein Kaufvertrag über Immobilien:
- Sicherung von Käufer und Verkäufer,
- Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
- Gewährleistung für Mängel,
- Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
- Aufteilung der Erschließungskosten und das
- Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).
Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung des Kaufvertrags sichergestellt sein. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte vom Käufer mit der finanzierenden Bank (auch Bausparkasse oder Versicherer) die Auszahlung des Darlehens festgelegt sein. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises mit den Vorgaben des Finanzierers abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann die zur Absicherung des Darlehens dienende Grundschuld unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.
Weiterführende Hinweise
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Grundstückskaufverträgen
- Merkblatt der Bundesnotarkammer zum Kauf eines gebrauchten Hauses
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Wohnungskauf- und Bauträgerverträgen